AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen der EVE GmbH

  1. Geltung der Bedingungen

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

    2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen gelten nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten auch dann, wenn die EVE GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von hiesigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

  2. Angebot, Angebotsunterlagen und Vertragsschluss

    1. Der Käufer gibt durch das Absenden seiner Bestellung gegenüber der EVE GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die EVE GmbH ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang berechtigt, das Vertragsangebot des Käufers anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer oder der Mitteilung des Liefertermins erklärt werden. Sollte die EVE GmbH das Angebot des Käufers nicht innerhalb der 2 Wochen annehmen, ist der Käufer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

    2. Sofern eine Eingangsbestätigung- gleich welcher Form - erfolgt, stellt dies noch keine Annahme des Vertragsangebots dar und führt nicht zum Vertragsschluss.

    3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  3. Preise und Zahlungen

    1. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers auf unserer Internetseite (www.eve.de) ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil des ausgewiesenen Kaufpreises sind, werden gesondert berechnet.

    2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, excl. Verpackung und Transport.

    3. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen.

    4. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ist die EVE GmbH berechtigt von dem Käufer, sofern es sich bei diesem um ein Kaufmann im Sinne des HGB handelt, Fälligkeitszinsen, seit Fälligkeit und Zustellung der Rechnung entsprechend den Regelungen des HGB zu fordern.

    5. Stattdessen und sofern es sich bei dem Käufer nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden behält sich die EVE GmbH vor.

    6. Sind Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die EVE GmbH berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen.

    7. Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns vorbehalten, gelten erst nach rückruffreien Geldeingang. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

  4. Aufrechnung

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Liefer- und Leistungszeit, Verzug

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    2. Sofern die mitgeteilten Lieferfristen aus Gründen, die die EVE GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. Verzögerung durch die unverschuldete Nichtbelieferung des Zulieferers, Arbeitskampfmaßnahmen), nicht eingehalten werden können, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig wird die voraussichtliche, neue Lieferzeit mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist die EVE GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte und nicht verbrauchte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer der EVE GmbH, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde.

    3. Weitere gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der EVE GmbH sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei einem Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers.

    4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart (Rahmenauftrag), so hat der Käufer die bestellten Waren innerhalb angemessener Frist abzurufen.

    5. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern dies für eine zügige Abwicklung notwendig erscheint und die Teillieferung für den Käufer nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Zumutbar ist die Teillieferung insbesondere dann, wenn der Käufer die Teilleistung – auch ohne die nachfolgenden Lieferungen bestimmungsgemäß einsetzen kann.

    6. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Angebot des Käufers auf Auftragsstornierung anzunehmen und ggfls. die von der Stornierung betroffenen Waren zurückzunehmen. Der Käufer muss sich in diesem Fall verpflichten, 20 % des Warennettowertes als Stornierungsgebühr an uns zu zahlen. Die Stornierung des Auftrages setzt für den Fall einer bereits erfolgten Auslieferung weiter voraus, dass uns die Waren unbeschädigt, vollständig, kostenfrei und sortiert am Erfüllungsort übergeben werden. Die Untergangsgefahr bis zum Eingang bei uns trägt der Käufer. Nach Prüfung der o. g. Voraussetzungen werden wir dem
      Käufer mitteilen, ob wir sein Stornierungsangebot annehmen.

  2. Gefahrübergang

    1. Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, ist Lieferung ab unserem Lager Emsdetten vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Transportunternehmer oder mit Verlassen unseres Werkes oder Lager auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen.

    2. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist die EVE GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

    3. Sofern sich der Käufer in Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Kaufsache gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf den Käufer über.

  3. Verpackung

    1. Die Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten usw. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Einwegverpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

    2. Die mehrfach verwendbaren Transportmittel werden dem Käufer nur leihweise überlassen; der Käufer ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d.h. restentleert und ohne Beschädigung verpflichtet; bei Verunreinigung oder Beschädigung der Transportmittel trägt der Käufer die Instandsetzungskosten bzw. er ist uns zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist.

  4. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der EVE GmbH und dem Käufer, welche zurzeit des Vertragsschlusses bereits existieren, unser Eigentum.

    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir dazu berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

    3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

    4. Der Käufer ist weiter verpflichtet die Vorbehaltsware von seiner üblichen Ware zu trennen. Sofern eine separate Lagerung nicht möglich ist, hat der Käufer die Vorbehaltsware in geeigneter, eindeutiger und dauerhafter Form als Vorbehaltsware zu kennzeichnen, ohne sie durch die Kennzeichnung zu beschädigen.

    5. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

    6. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine lfd. Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen Saldo“. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    7. Die Bearbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z. Zt. der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche
      wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

    8. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

    9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

  5. Gewährleistung

    1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder die Mängelanzeige, ist die Haftung der EVE GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

    2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und/oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich begründen keine Beschaffenheitsmitteilung oder Zusicherung. Sie beschreiben den allgemeinen Zustand der Ware, nicht aber deren Einzeleigenschaften. Dies gilt nicht, sofern eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung geschlossen wurde. Abweichungen von Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und/oder sonstige Leistungsdaten geben dem Käufer nur dann ein Rücktrittsrecht, nachdem dieser den Mangel rechtzeitig gerügt hat und die Durchführung des Vertrages für den Käufer unzumutbar ist.

    3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Wir sind nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

    5. Werden unsere Montage- und/oder Betriebsanweisungen nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Produkten vorgenommen und/oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt unsere Haftung für Sachmängel. Etwas anderes gilt nur dann, soweit der Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist.

  6. Verjährung der Mängelansprüche

    1. Die Verjährungsfrist für alle Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ausführung des Auftrages. Dies gilt auch für alle sonstigen Schadensersatzansprüche.

    2. Die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate gilt nicht, wenn
      a) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit bestehen oder
      b) die EVE GmbH eine Pflicht vorsätzlich verletzt hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

    3. Ansprüche aus Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

    4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Gewährleistungsansprüche des Käufers, gleich auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

  7. Haftung

    1. Die EVE GmbH haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    2. Die Haftungsbeschränkung unter 11.1 gilt nicht bei Schäden aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Nichterfüllung/Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten. Zu den „Kardinalspflichten“ zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung unter 11.1 gilt ferner nicht soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes gemäß der Regelung in § 443 BGB übernommen haben. Das gleiche gilt ferner für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wurde, gilt dies auch für die Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen.

    3. Sofern die EVE GmbH für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

  8. Besonderheiten beim Online-Handel ( www.eve.de )

    1. Zu Bestellungen im Rahmen des Online-Handels sind nur durch uns autorisierte, d. h. zugelassene Käufer berechtigt. Wir gewähren nach erfolgreicher Registrierung - ohne hierzu verpflichtet zu sein - dem jeweiligen Käufer das nicht übertragbare, nicht exklusive Recht im Rahmen des Online-Handels Bestellungen bei uns vorzunehmen. Zur Annahme der Einzelbestellungen sind wir nicht verpflichtet.

    2. Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, den Onlinezugang jederzeit und/oder gleich aus welchen Gründen ohne Übernahme einer Haftung gegenüber dem Käufer und/oder insgesamt zu ändern, auszusetzen, einzustellen und/oder zu beschränken.

    3. Der Käufer verpflichtet sich, nur die von uns vorgegebenen Medien und/oder Bestellverfahren zu verwenden. Er stellt sicher, dass nur Berechtigte die verbindlichen Erklärungen für ihn abgeben können und Zugang zu seinen Passwörtern und/oder sonstigen Zugangskontrollfunktionen haben. Passwörter sind streng geheim zu halten. Für etwaige Missbräuche im Rahmen seiner Risikosphäre ist der Käufer verantwortlich.

    4. Wir übernehmen keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit unseres Online-Angebotes. Hinsichtlich der technischen und/oder der Waren-Verfügbarkeit gelten die Regelungen vorstehender Ziff. 5.2 entsprechend. Wir geben insbesondere keine Garantien und/oder Zusagen ab, wonach die Nutzung der elektronischen Daten, insbesondere etwaige von dem autorisierten Käufer empfangene und/oder versendete Inhalte richtig, vollständig, in korrekter Reihenfolge, ohne Rechtschreibfehler, zuverlässig und/oder rechtzeitig verfügbar sind, und/oder dass Daten unterbrechungsfrei ohne Fehler, destruktive Elemente und/oder Viren zur Verfügung stehen.

    5. Das Nutzungsverhältnis für den Online-Handel kann von uns jederzeit schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung der Schriftform ist insoweit eine Mitteilung per Email ausreichend. Insbesondere im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen sind wir berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Eine Kündigung entfaltet jedoch keine Wirkung in Bezug auf die nach dem Nutzungsverhältnis bestehenden und/oder bindenden Verpflichtungen jeder Vertragspartei zum Zeitpunkt des Widerrufs.

    6. Die Gültigkeit, Auslegung und Umsetzung der vorliegenden Nutzungsregelungen „Online- Handel“ unterliegen deutschem Recht.

  9. Datenschutz

    1. Wir halten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz ein. Beachten Sie bitte unsere jederzeit unter  www.eve.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

    1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist unser Geschäftssitz Emsdetten maßgeblicher Ort für den Gerichtsstand (Amtsgericht Rheine; Landgericht Münster). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

    2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Emsdetten Erfüllungsort. Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers unser Geschäftssitz Emsdetten.

    3. Für diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und einem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Weiterverweisung auf das Recht anderer Staaten nach der Maßgabe des deutschen IPR (Internationales Privatrecht) ist ausgeschlossen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf, BGBL 1989 II S. 588, ber. 1990 II, 1699) ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  2. Salvatorische Klausel

    1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand Mai 2018

Sylvia Gargula

vom eBusiness Team
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